Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

  • seit 1. April 2013
  • für alle Wohnungen
  • Übergangsfrist für Bestandsbauten bis 31.12.2016
  • mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen
  • Regelung in der Landesbauordnung NRW

Informationen für die Rauchwarnmelderpflicht in NRW und in anderen Bundesländern sind bei WIKIPEDIA zu finden.